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Gegenangebot: Akzeptieren oder ablehnen?

Qualifiziertes Personal zu halten, ist für jedes Unternehmen eine Herausforderung. Viele machen wechselwilligen Mitarbeitern deshalb attraktive Gegenangebote, damit sie bleiben.

Bevor Sie auf ein solches Angebot eingehen, sollten Sie gut überlegen, welche Konsequenzen dies langfristig für Ihre berufliche Weiterentwicklung haben könnte.

Prüfen Sie genau, ob Ihre eigentlichen Beweggründe für eine Kündigung durch Annahme eines Gegenangebots hinfällig würden. Ihre Entscheidung, bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber zu bleiben, ist noch lange kein Garant für eine ungetrübte Zukunft in diesem Unternehmen.

Es rechnet sich für Unternehmen, gute Mitarbeiter zu halten, anstelle neue einzustellen.

 

„Unserer Erfahrung nach erhalten viele wechselwillige Mitarbeiter vom eigenen Arbeitgeber ein Gegenangebot. Doch die Hälfte derer, die darauf eingehen, kündigt binnen Jahresfrist dann letztlich doch“, führt Nick Dunnett, Geschäftsführer bei Robert Walters Deutschland und die Schweiz, aus.

„Dies legt den Schluss nahe, dass man zur Kündigung Entschlossene, die bereits eine Alternative in Aussicht haben, auf Dauer nicht von ihrer Entscheidung abbringen wird.“

Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie bleiben. Und Sie?

Unternehmen haben ein Interesse daran, ihr Personal zu halten, und viele versuchen, wechselwillige Mitarbeiter mit finanziellen Anreizen von der Kündigung abzuhalten.

Die Aussicht auf ein höheres Gehalt oder bessere Karriereoptionen beim selben Arbeitgeber kann verlockend sein, schliesslich ist ein Jobwechsel keine triviale Angelegenheit. Klären Sie die folgenden vier Punkte für sich, bevor Sie ein Gegenangebot Ihres Arbeitgebers akzeptieren:

1. Wie steht es um die Beziehung zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen?

Gegenangebote sind ein beliebtes Instrument zur Personalbindung, doch viele derer, die ein solches Angebot akzeptieren, kündigen in naher Zukunft letztlich doch.

Wenn Sie ernsthafte Kündigungspläne hegen, weil Sie wirklich unzufrieden sind, kann das die Meinung Ihres Arbeitgebers von Ihnen sehr wohl beeinträchtigen.

Er traut Ihnen dann möglicherweise nicht mehr richtig und beäugt Ihr gesamtes Handeln eher skeptisch, was letztlich zu Spannungen führen und das Arbeitsklima für Sie verschlechtern kann.

2. Wer profitiert, wenn Sie bleiben – Sie selbst oder nur Ihr Arbeitgeber?

Es rechnet sich für Unternehmen, gute Mitarbeiter zu halten, anstelle neue einzustellen – auch dann, wenn sie dafür tiefer in die Tasche greifen müssen. Gut möglich, dass Ihr Arbeitgeber sein Gegenangebot an Sie genau deshalb ausspricht.

„Natürlich hat Ihr Arbeitgeber ein legitimes Interesse, Sie zu behalten. Davon unberührt bleibt jedoch, dass Sie so unzufrieden mit Ihrem Job waren, dass Sie gehen wollten“, führt Nick Dunnett aus.

3. Was waren Ihre eigentlichen Beweggründe für einen Jobwechsel?

Als Gegenangebot werden gerne ein attraktiveres Gehalt oder sonstige geldwerte Vorzüge in Aussicht gestellt.

Auf den ersten Blick vermag das vielleicht zu überzeugen, doch in aller Regel sind es die besseren Karriereaussichten, die zum Jobwechsel motivieren.

Bedenken Sie also: Wenn Sie auf ein Gegenangebot, das Ihnen keinerlei persönliche und fachliche Entwicklungsperspektiven bietet, lediglich deshalb eingehen, weil es finanziell attraktiv ist, so bleibt der Mangel, der Sie ursprünglich zum Wechsel motiviert hatte, weiter bestehen.

4. Fühlen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber unabhängig von Ihren Kündigungsplänen wertgeschätzt?

Hätte man Ihnen in absehbarer Zeit sowieso eine Gehaltserhöhung oder Beförderung angeboten? Lautet Ihre Antwort auf diese Frage nein, so lässt dies den Schluss zu, dass Ihr Arbeitgeber seine Leistungsträger erst dann wertschätzt, wenn sie die Kündigung einreichen. Fragen Sie sich, ob Sie für ein solches Unternehmen weiter arbeiten möchten.

„So mancher Arbeitgeber lockt auch gerne mit einem besseren Gehalt, das aber auf Kosten der aktuellen Bonuszahlungen geht“, gibt Nick Dunnett zu bedenken. Hier sollten besonders diejenigen Fachkräfte gut überlegen, bei denen Bonuszahlungen einen signifikanten Anteil des Jahreseinkommens ausmachen.“

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