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AGBs Empfehlungsprogramm

Die unten dargelegten Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten für das Empfehlungsprogramm für die Robert Walters Switzerland AG, dessen eingetragener Firmensitz sich in der Claridenstrasse 41, 8002 Zürich befindet. 

 

  1. Das Robert Walters Empfehlungsprogramm gilt nur für Personen, die als Bewerber ("Vermittler") bei Robert Walters Schweiz eingetragen sind und in der Schweiz leben, wobei der Vermittler einen neuen Bewerber empfiehlt, der berechtigt ist, eine ständige Anstellung in der Schweiz anzunehmen.
  2. Bei der unter diesem Programm empfohlenen Person kann es sich um einen Freund, Verwandten oder Bekannten handeln.
  3. Festangestellte und Vertrags- und Zeitarbeiter, die direkt für Robert Walters Schweiz oder eine Einheit der Robert Walters PLC Unternehmensgruppe arbeiten, sind nicht berechtigt, an dem Empfehlungsprogramm teilzunehmen.
  4. Sofern zutreffend, ist der Vermittler für die Zahlung jeglicher Steuern bezüglich des Empfehlungsgeschenks zuständig.
  5. Der Vermittler erhält als Empfehlungsgeschenk ein Apple iPad, falls eine empfohlene Person eine Festanstellung durch Robert Walters erhält. Der Klarheit halber weisen wir darauf hin, dass kein Empfehlungsgeschenk anfällt, falls die empfohlene Person in Zeitarbeit oder mit einem Abtretungsvertrag durch Robert Walters in der Schweiz arbeitet oder bei einem Kunden von Robert Walters in Zeitarbeit oder Festanstellung außerhalb von der Schweiz eingestellt wird.
  6. Das Empfehlungsgeschenk wird nicht bar ausgezahlt.
  7. Sollte Robert Walters (aus beliebigen Gründen) nicht in der Lage sein, das angegebene Empfehlungsgeschenk zu beschaffen, so erhalten Sie für die Empfehlung ein Ersatzgeschenk mit entsprechendem Wert, das den gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.
  8. Die Vermittlungsperson ist nicht berechtigt, das Empfehlungsgeschenk unter diesem Programm zu erhalten, falls die empfohlene Person zum Datum der Empfehlung bereits in der Datenbank von Robert Walters angelegt ist oder falls Robert Walters ihre Kontaktdaten bereits erhalten, sie aber noch nicht in die Datenbank eingetragen hat. Die Bewerber können nur einmalig an Robert Walters vermittelt werden. Sollte ein Bewerber von mehr als einer Referenzperson an Robert Walters vermittelt werden, so ist nur die erste Person, die den Bewerber an Robert Walters vermittelt (mit Genehmigung der empfohlenen Person), berechtigt, ein Empfehlungsgeschenk unter diesem Programm zu erhalten.
  9. Die empfohlene Person muss informiert sein und ihre Einwilligung bezüglich der Übergabe ihrer Kontaktdaten an Robert Walters unter diesem Programm vor dem Datum der Vermittlung erteilt haben. Dies unterliegt der Verantwortung der Referenzperson und sowie der schweizerischen Gesetzgebung einschließlich der Datenschutzgesetze. Der Vermittler entschädigt Robert Walters für jeglichen Verlust und Anspruch, der sich aus dem Versäumnis der Abgabe dieser Einwilligung seitens des Vermittlers ergibt.
  10. Der Vermittler ist dafür zuständig, sich an seinen Robert Walters-Berater zu wenden, um das Vermittlungsgeschenk einzufordern.
  11. Der Vermittler stimmt zu, dass Robert Walters nicht für Verluste oder Ansprüche haftet, die sich aus der Nutzung des Empfehlungsgeschenks ergeben und der Vermittler verwendet das Empfehlungsgeschenk nur auf eigene Gefahr.
  12. Robert Walters behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Bedingungen des Robert Walters Empfehlungsprogramm jederzeit ohne Ankündigung zu ändern oder zu beenden.
  13. Im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Regeln dieses Programms, die Durchführung, Ergebnisse und alle anderen Angelegenheiten bezüglich des Programms ist die Entscheidung von Robert Walters endgültig und bedarf keines Briefwechsels und keiner Gespräche.
  14. Robert Walters übernimmt keine Haftung für Steuerpflichten oder Gebühren, die sich aus der Bereitstellung des Geschenks für den Vermittler ergeben. Der Vermittler ist bei Erhalt des Empfehlungsprogramm alleine für seine Steuerpflichten verantwortlich.
  15. iPad, iPod und iTunes sind Handelsmarken von Apple, Inc., ein in den USA und anderen Ländern registriertes Unternehmen. Apple ist nicht an dieser Aktion beteiligt und hat diese nicht in Auftrag gegeben.
  16. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle nicht-vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen ergeben, unterliegen der schweizerischen Gesetzgebung und die Beteiligten unterstehen der ausschliesslichen Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte.

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